Frauen fahren besser Auto als Männer
Von wegen Männer sind die besseren Autofahrer – eine Studie aus England beweist jetzt, dass genau das Gegenteil der Fall ist.
Dass Frauen nicht gut Auto fahren und einparken könnten, mussten wir uns alle schon einmal anhören. Vor allem Männer sind sich dieser vermeidlichen Tatsache sicher. Bei einer Umfrage von „Statista“ bezeichneten sich knapp 28 Prozent der befragten Männer als die besseren Autofahrer. Bei den Frauen waren es im Gegensatz dazu nur rund 17 Prozent.
Was dieses Ergebnis allerdings um einiges amüsanter macht, ist die Tatsache, dass eine Studie aus England uns jetzt genau das Gegenteil beweist…
Männer fahren häufiger betrunken Auto
Dass Frauen sicherer fahren, als Männer, zeigt ein Blick auf die Unfallzahlen. Das britische Versicherungs-Vergleichsportal „Confused“ hat diese Zahlen ausgewertet und kam auf ein eindeutiges Ergebnis: Von insgesamt 539.000 Verurteilungen, wozu sowohl das Verursachen eines Unfalls, als auch die Überschreitung von Tempo-Limits zählt, fielen 79 Prozent auf männliche Verkehrsteilnehmer zurück. Damit sind Frauen nur für ein Fünftel aller Verstösse verantwortlich.
Ausserdem zeigt die Studie, dass Männer im Gegensatz zu Frauen fünfmal häufiger betrunken Auto fahren und ein Viertel aller Unfälle durch zu schnelles Fahren verursachen. Wer in der Schweiz mit einem Atem- oder Blutalkoholwert von 0,25mg/l bzw. 0,50 Promille oder mehr ein Motorfahrzeug fährt oder ein Sport- oder Freizeitschiff (wie Ruderboot, Pedalo, etc.) lenkt, muss mit rechtlichen Folgen rechnen.
Bremsreaktionszeit nicht unterschätzen
Die Reaktionszeit umfasst die Zeit für die geistige Verarbeitung der Information, die Zeit für die motorische Reaktion und die Reaktionszeit des Fahrzeugs. Aus den ersten beiden Elementen ergibt sich die Bremsreaktionszeit. Also die Zeit, bis der Fuss auf der Bremse angelangt ist. Die Bremsreaktionszeit sollte nicht unterschätzt werden. Deshalb ist es wichtig, ausreichend Abstand einzuhalten.
Faustregeln für den Minimalabstand
Die Rechtsprechung hat keine allgemeinen Grundsätze zur Frage entwickelt, bei welchem Abstand in jedem Fall, d. h. auch bei günstigen Verhältnissen, eine einfache Verkehrsregelverletzung gemäss Art. 90 Abs. 1 SVG anzunehmen ist. Im Sinne von Faustregeln wird für Personenwagen von folgenden Regeln ausgegangen:
- «Halber Tacho» (im Verhältnis zwischen Personenwagen beträgt der Abstand mindestens halb so viele Meter wie die Geschwindigkeit in Kilometern). Dies bedeutet z. B., dass bei Tempo 120 km/h der Abstand mindestens 60 m sein muss. «Halber Tacho» entspricht einem Abstand von 1,8 Sekunden.
- «Zwei-Sekunden-Regel»: Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte mindestens so gross sein wie die Strecke, welche während zwei Sekunden zurückgelegt wird. Das bedeutet: Sobald das vorausfahrende Fahrzeug einen bestimmten Punkt passiert, beginnt man zu zählen: 21, 22. Nach dem Zählen sollte das eigene Fahrzeug höchstens beim selben Punkt angelangt sein.
Für die Beurteilung, ob eine grobe Verkehrsregelverletzung im Sinne von Art. 90 Abs. 2 SVG vorliegt, wird als Richtschnur manchmal die Regel «⅙-Tacho» bzw. ein Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug von 0,6 Sekunden oder weniger herangezogen.